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Einleitung
1.ZielderArbeit
ZielderDissertationistdieSuchenacheinerAntwortaufdieFrage,welchenWert
dieTopikbezüglichjuristischenDenkenshat.DieseFragewurdeinderrechtsphi-
losophischenDiskussionvielfachundunterschiedlichgestellt.Diesmal,umsiezu
beantworten,stehtdiePerspektivehinsichtlichErfindung(Entdeckung)undBegrün-
dungimVordergrund.SowohldiejuristischeTopikalsauchdieDistinktionvonEr-
findungs-undBegründungskontextgeltenoftalsvernachlässigt.DemVorschlagder
ZusammenstellungderTopikmitderKontextdistinktionliegtdieAbsichtzugrunde,
diebislanggestelltenFragennocheinmalanderszustellen,umsoeinigerechtsphilo-
sophischeProbleme,dienochnichtgenauerpräzisiertbzw.gelöstwurden,zuklären.
DieErwägungengründensichaufdieTopikthese,dieT.ViehwegfürdieJuris-
prudenzvorgeschlagenhat,unddielautet,dassrichtigesRechtsdenkenüberallund
immertopischsei,oderandersformuliert,dassProblemdenkenundTopikdasWe-
sendesRechtsunddieEigenschaftenderjuristischenDenkweisevollständigund
angemessenwiderspiegeln.MitdiesemdeutlichformuliertenAnspruchbildetdie
TopikinderDiskussiondenAusgangspunktfürkritischeErwägungenhinsichtlich
desRechts.DieBegründetheitdiesesAnsprucheswirdhierausderPerspektiveder
ErfindungundBegründunggeprüft.DieseDistinktiongiltsomitalsBeurteilungs-
kriteriumundbildetzugleichdieGrundlagefürdasAufzeigenvonElementendes
topischenDenkens.SieistnatürlichnureinevonzahlreichenMöglichkeiten,man
kannabervermuten,dassdieinihremRahmenerzieltenErgebnisseauchaußerhalb
dieserDistinktiongeltenkönnen.
DiegrundsätzlichenProblemefürdieAnspruchsbeurteilunglautenwiefolgt:Ist
dieDistinktionvonErfindungs-undBegründungskontextfürdiejuristischeDenk-
weiseangemessen?DifferenziertdieTopikdieseKontextehinreichend,undwelche
BedeutunghabenbeideKontexteinderjuristischenTopik?Bzw.andersformuliert,
istdiejuristischeTopikeineRechtsphilosophiederErfindungoderaberderBegrün-
dungoderwerdenvielleichtbeidegleichrangigberücksichtigt?DiediesenProblem-
bereichabschließendeFragelautet,obdieseZuschreibunglediglicheineAkzent-
verlagerungdarstelltodersieeinStrukturelementdieserDenkweiseist.Dasdritte
ProblembeziehtsichhingegendirektaufdieBegründetheitderTopiktheseundlau-
tet,ob,imFallebejahenderAntworten,aufdieobengestelltenFragen,sieinbeiden
Kontextengleichberechtigtist.